Gebrauchte Reifen kaufen und verkaufen – Regeln, Risiko und Restwert

Gebrauchte oder lieber neue Reifen kaufen?

Gebrauchte Reifen sind für einige Autofahrer eine beliebte Alternative zu neuen Reifen. Wer gebrauchte Reifen kauft, kann viel Geld sparen. Die Qualität der Reifen lässt sich ohne Fachwissen jedoch nur schwer beurteilen. Versteckte Mängel treten erst nach einiger Zeit auf und können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Die Sicherheit im Straßenverkehr hat stets Vorrang und daher ist der Erwerb neuer Reifen vorzuziehen. Entscheidet man sich für den Kauf gebrauchter Reifen, gibt es einiges zu beachten. Wir sagen dir, was du beachten solltest.

Mindestprofiltiefe von Reifen

Die Profiltiefe von Reifen ist eines der grundlegenden Kriterien zur Beurteilung der Beschaffenheit von Rädern. Die Profiltiefe neuer Reifen beträgt etwa 8 mm. Kommt es infolge der Reibung zwischen Straße und Reifen mit der Zeit zu Abrieb und Abnutzungen, verändern sich die Hafteigenschaften des Reifens. Dies hat negative Auswirkungen auf das Brems- und Lenkverhalten. Der Gesetzgeber hat daher klare Regelungen über die Mindestprofiltiefe festgelegt. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen hohe Geldstrafen. Im Falle eines Unfalls kann sogar der Versicherungsschutz erlöschen sowie die Schuldfrage Gegenstand von behördlichen Ermittlungen werden. Die gesetzliche Profiltiefe wird im § 36 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt: Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Der ADAC hingegen hat durch umfangreiche Tests bewiesen, dass die gesetzlich festgelegte Profilgrenze nur ein Rest an Sicherheit bietet. Bei Sommerreifen sollte das Profil mindestens 3 mm tief sein. Bei Winter- und Ganzjahresreifen / Allwetterreifen hingegen mindestens 4 mm. Sonst kann es bei Nässe, Schnee und Matsch gefährlich werden.

Restwert gebrauchter Reifen

Der Restwert gebrauchter Reifen wird von sehr vielen Faktoren beeinflusst. Er hängt unter anderem von der Reifenmarke, vom Reifentyp, von der Reifengröße, vom Alter, der Profiltiefe sowie von volkswirtschaftlichen Faktoren (u.a. Angebot und Nachfrage). So können zwei verschiedene Premiumreifenmarken, die dieselbe Leistungsfähigkeit und Eigenschaften vorweisen, unterschiedlich gehandelt werden, obwohl das Alter und die Profiltiefe identisch sind. Grundsätzlich jedoch lässt sich der Restwert eines Reifes näherungsweise bestimmen. Hierzu bedarf es einiger Annahmen, die durch jahrelange Erfahrungen und Beobachtungen des Marktes gewonnen wurden:
  • Neuwertige Reifen von Privat werden nur dann vom Verbraucher gekauft, wenn diese mind. 20% unter dem Verkaufspreis beim Händler liegen
  • Ab einer Profiltiefe von 4 mm bei Winterreifen, 3 mm bei Sommerreifen geht die Nachfrage gegen Null
  • Ab einem Reifenalter von 6 Jahren geht die Nachfrage gegen Null
  • Premiumreifen sind Markenreifen immer vorzuziehen
  • Markenreifen sind unbekannten Reifenmarken immer vorzuziehen
  • Die Nachfrage nach einem Reifentyp (Sommer/Winter) ist von der Saison abhängig
  • Die Nachfrage hängt von der Kaufkraft der Bevölkerung ab
Diese Annahmen können in ein mathematisches Modell überführt werden, damit sich der Marktpreis näherungsweise bestimmen lässt.

Beispiel zur Berechnung des Verkaufspreises

Verkauft werden sollen 4x Dunlop SP Sport Maxx RT Premiumreifen, Sommer, 255/35 R19 Y:
  • Neupreis pro Reifen beim Händler: ca. 115 €, (Gesamtpreis 460 €)
  • Restwert pro Reifen mit 6mm Profiltiefe, 1 Jahre Reifenalter: 42,50€ (170€)
  • Restwert pro Reifen mit 5mm Profiltiefe, 2 Jahre Reifenalter: 15,50€ (62€)
  • Restwert pro Reifen mit 4mm Profiltiefe, 6 Jahre Reifenalter: 0 (0€)
Dieses Beispiel spiegelt den tatsächlichen Verkaufspreis auf einschlägigen Börsen wieder und entspricht dem durchschnittlichen Preis, zudem sich Reifen innerhalb von 2 Wochen nach Einstellung eines Verkäufers tatsächlich verkaufen lassen. Preise die darüber liegen, werden entweder nicht verkauft, oder der Zeitpunkt des Verkaufs verzögert sich sehr stark.

Was muss ich beim Verkauf gebrauchter Reifen beachten?

Oft ist privaten Verkäufern nicht bewusst, dass Sie grundsätzlich für die Mängel an ihren Reifen haften. Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer nach § 437 zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Daher ist es grundsätzlich empfehlenswert, die Gewährleistung schriftlich auszuschließen. Dies schützt private Verkäufer zunächst vor Schadensersatz oder der Rückgabe im Fall eines Sachmangels nach Übergang der Sache an den Käufer. Wird die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, besteht die Gefahr, dass der Käufer einen Schaden innerhalb von 2 Jahren nach Kauf des Reifens beim Verkäufer geltend machen kann. Dies ist sehr ärgerlich und kann im schlimmsten Fall ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings bestehen auch hier gesetzliche Grenzen für private Verkäufe (§ 442 Abs. 1 Satz 2):
  • Die Haftung für Vorsatz kann niemals ausgeschlossen werden
  • Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden
  • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit kann bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nicht wirksam ausgeschlossen werden
Daher wird dringend davon abgeraten, Reifen oder Räder Privat zu veräußern. Empfehlenswert ist es, Ihre Reifen an einen Händler oder gewerblichen Experten zu verkaufen. Nur so kannst du sicher sein, nicht mehr in der Verantwortung zu stehen. Bei uns kannst du ohne Sorgen deine Räder verkaufen! Solltest du dich dennoch dazu entscheiden, deine Reifen privat zu verkaufen, solltest du folgendes beachten:
  • Gib alle Daten deiner Reifen an, wichtig sind die Reifengröße, den Geschwindigkeits- und Lastindex, die Profiltiefe, das DOT sowie auf welchem Fahrzeug diese montiert gewesen sind.
  • Beschreibe Mängel an deinen Reifen bestmöglich. Auch minimale Risse müssen angegeben werden.
  • Weise im Inserat darauf hin, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt und die Reifen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung als Bastlerreifen verkauft werden und du die Funktionsfähigkeit nicht garantieren kannst.
Nur so kannst du dich weitestmöglich, aber nicht hundertprozentig, absichern.
Fragen? Wir helfen dir gerne.
Unser freundliches und hilfsbereites Team steht dir gerne via Telefon oder per Mail zur Verfügung.