Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Ankauf gebrauchter Alufelgen, Reifen und Kompletträder (Alufelgen + Reifen) über diese Webseite durch Herrn Eleni Zapounidou. Weitere Informationen befinden sich im Impressum dieser Webseite.

1.2

Alle Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Andere Regelungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CiaoReifen wirksam.

1.3

CiaoReifen kauft die auf der Webseite dargestellten Alufelgen, Reifen und Kompletträder von Privatpersonen und Unternehmen (nachfolgend „Verkäufer„) an.

2. Grundlegende Bestimmungen

2.1

Verkäufer können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher im Sinne der unten aufgeführten Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder ewerblichen Tätigkeit handelt.

2.2

Die Vertragssprache ist deutsch.

2.3

Vor Absenden des Angebotes durch den Verkäufer über diese Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Absenden des Angebotes durch den Verkäufer werden diesem eine Kopie seiner Eingaben sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen per Email übersandt. CiaoReifen behält sich das Recht vor, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

3. Bewertung von Alufelgen, Reifen und Kompletträder

3.1

Die vom Verkäufer angegebenen Merkmale des Zustandes von Alufelgen, Reifen und Kompletträder sind als Zustandsbeschreibung Vertragsbestandteil.

3.2

CiaoReifen schließt Alufelgen, Reifen und Kompletträder vom Ankauf aus, die eine fehlende, unvollständige oder nicht lesbare Seriennummer haben. Das Gleiche gilt für Produktfälschungen sowie für Alufelgen, Reifen und Kompletträder, an denen Änderungen vorgenommen wurden.

3.3

Der Verkäufer ist verpflichtet, den Zustand der angebotenen Alufelgen, Reifen und Kompletträder korrekt wiederzugeben. CiaoReifen bietet hierfür auf der Webseite eine Abfrage, die jeder Verkäufer für die Bewertung ausfüllen muss. CiaoReifen weist darauf hin, dass die Angaben des Verkäufers bei der Kalkulation eine wesentliche Rolle spielen, da dies Merkmale sind, die den Marktwert des angebotenen Objekts erheblich beeinflussen.

3.4

Die von CiaoReifen verwendeten Begrifflichkeiten entsprechen dem allgemeinen Sprachgebrauch und sind zur Verdeutlichung auf der Webseite nochmals hinterlegt (z.B. in Form einer Bewertungstabelle für den Zustand der Felgen oder als Begriffserläuterung für z.B. die Profiltiefe).

3.5

Zur Prüfung der Angaben des Verkäufers und insbesondere zur Überprüfung des technischen und optischen Zustands der angebotenen Alufelgen, Reifen und Kompletträder erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, das CiaoReifen die Objekte überprüft und gegebenenfalls öffnen kann. Entspricht der Zustand der Alufelgen, Reifen und Kompletträder nicht den Angaben, die der Verkäufer getätigt hat, behält sich CiaoReifen das Recht vor, das Verkaufsangebot des Verkäufers nicht anzunehmen und die Alufelgen, Reifen oder Kompletträder nicht anzukaufen.

3.6

Soweit der Verkäufer Verbraucher ist, verstehen sich alle Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4. Vertragsabschluss

4.1

Der Verkäufer kann über die Webseite von CiaoReifen Alufelgen, Reifen oder Kompletträder auswählen und Angaben zum Zustand und den Eigenschaften dieser machen. Der Verkäufer ist zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beschreibung verpflichtet, da CiaoReifen mittels eines zur Verfügung gestellten Abfrageformulars diese Verkäuferangaben zur Wertermittlung verwendet. Der Verkäufer kann anschließend an CiaoReifen ein Angebot zu dem ermittelten und auf der Webseite angegebenen Ankaufspreis durch Betätigung des Buttons "Anfrage senden" unterbreiten.

4.2

Das Angebot des Verkäufers an CiaoReifen ist verbindlich.

4.3

CiaoReifen weist darauf hin, dass der ermittelte Ankaufspreis als Tagespreis kalkuliert wird. Der Verkäufer ist folglich verpflichtet, die Felgen, die Reifen oder die Kompletträder für den Zeitraum von 14 Tagen nach Angebotsabgabe zur Abholung von CiaoReifen zur Verfügung zu stellen.

4.4

Nach Eingang des Angebots des Verkäufers bei CiaoReifen meldet sich CiaoReifen zwecks der vor Ort Abholung beim Verkäufer, um einen Termin zu vereinbaren. Nach Terminvereinbarung werden die Alufelgen, Reifen oder Kompletträder innerhalb von 14 Tagen vor Ort von CiaoReifen besichtigt und auf Richtigkeit der Angaben, die vom Verkäufer während des Abfrageformulars abgegeben wurden, überprüft.

4.5

CiaoReifen behält sich das Recht vor, das Angebot des Verkäufers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wenn CiaoReifen innerhalb von 10 Werktagen nicht auf ein eingegangenes Angebot reagiert, so ist dieses Angebot von CiaoReifen abgelehnt.

4.6

Der Ankauf erfolgt ausschließlich in für Privatkunden handelsüblichen Mengen. Werden mehrere Exemplare eines Produktes zum Kauf angeboten, so behält sich CiaoReifen vor, für jedes dieser Exemplare ein neues, separates Angebot (Gegenangebot) zu unterbreiten bzw. das Angebot abzulehnen.

4.7

Weicht die bei seiner Angebotserstellung angegebene Beschreibung des Verkäufers vom tatsächlichen Zustand der Alufelgen, Reifen oder Kompletträder ab, nimmt CiaoReifen das Angebot des Verkäufers nicht an und wird dies dem Verkäufer mitteilen. CiaoReifen behält sich vor, in solchen Fällen unter Zuhilfenahme der Merkmale, die dem Verkäufer auf der Webseite zur Verfügung standen, ein dem Zustand der Ware entsprechenden Preis zu ermitteln und dem Verkäufer ein neues Ankaufsangebot zu unterbreiten.

4.8

Der Verkäufer kann dieses Angebot ausdrücklich annehmen oder ablehnen.

5. Abholung von Alufelgen, Reifen oder Kompletträder

5.1

Nach Annahme des Angebots durch CiaoReifen ist der Verkäufer verpflichtet, die angebotenen Alufelgen, Reifen oder Kompletträder innerhalb von 10 Werktage zur Verfügung zu stellen..

5.2

Die Gefahr des Verlustes oder sonstige Beschädigungen trägt der Verkäufer bis zur Aushändigung der Alufelgen, Reifen oder Kompletträder vor Ort an CiaoReifen.

5.3

Die Abholung der Alufelgen, Reifen und Kompletträder ist für den Verkäufer kostenfrei. Handelt der Verkäufer jedoch vorsätzlich und es sind bei der Abholung keine Alufelgen, Reifen oder Kompletträder vorhanden, behält sich CiaoReifen das Recht vor, die entstandenen Kosten dem Verkäufer in Rechnung zu stellen. Das gleiche gilt für illegale Waren (gefälschte Alufelgen, Reifen oder Kompletträder).

6. Zahlungsbedingungen

6.1

Kommt es zum Vertragsabschluss, erfolgt die Auszahlung ausschließlich durch Überweisung auf Bankkonten in der europäischen Union, Zahlungen via PayPal oder vor Ort in Bar.

6.2

Der Verkäufer trägt Sorge für die zutreffende Angabe seiner Zahlungsdaten. Verzögerungen aufgrund fehlerhafter Angaben gehen nicht zu Lasten von CiaoReifen.

7. Eigentum an den Alufelgen, Reifen und Kompletträder

7.1

Der Verkäufer sichert mit Abgabe seines Angebots an CiaoReifen zu, dass er der rechtmäßige Eigentümer der Alufelgen, Reifen oder Kompletträder ist oder dieser berechtigt ist, CiaoReifen das Eigentum an den Alufelgen, Reifen oder Kompletträdern zu verschaffen bzw. dass der Verkauf und die Eigentumsübertragung mit Wissen und Zustimmung des Eigentümers erfolgt.

7.2

Der Verkäufer sichert zu, dass keine Rechte Dritter dem Verkauf und der Eigentumsübertragung entgegenstehen.

7.3

Der Verkäufer stellt CiaoReifen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Bezug auf etwaige an der Sache bestehende Rechte geltend gemacht werden.

7.4

Das Eigentum an den Alufelgen, Reifen oder Kompletträdern geht in dem Moment der Annahme des Angebots durch CiaoReifen oder – im Falle eines Ankaufsangebots durch CiaoReifen – durch den Verkäufer auf CiaoReifen über.

7.5

Der Verkauf und die Eigentumsverschaffung an den Alufelgen, Reifen oder Kompletträdern haben keinerlei Beziehung zu oder Auswirkung auf etwaige vom Verkäufer abgeschlossene Fahrzeugverträge (Leasing, Finanzierung usw.) oder andere mit der Sache verbundene vertragliche Verpflichtungen. Weder übernimmt CiaoReifen laufende Verträge und die daraus entstehenden Zahlungspflichten noch sonstige Zahlungsverpflichtungen z.B. im Rahmen von Ratenkaufverträgen.

8. Haftung

8.1

Ansprüche des Verkäufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CiaoReifen, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

8.2

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CiaoReifen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3

Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CiaoReifen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1

Der zwischen CiaoReifen und dem Verkäufer geschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

9.2

Ist der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten, derjenige, der sich aus dem Geschäftssitz von CiaoReifen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt. Gleiches gilt wenn ein Verkäufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Verkäufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
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